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Die Wahl des richtigen Fensters ist ein wichtiges Thema für Bauherren und Renovierer. Ebenso wichtig für die Qualität des Fensters
ist die fachgerechte Montage und damit die Abdichtung zwischen Fenster und Mauerwerk. Das bringt viele Vorteile:
Feuchteschäden dauerhaft vermeiden
Leider wird vielerorts die Fenstermontage fälschlicherweise als fachgerecht angesehen, wenn die Fugen zwischen Fensterrahmen
und Mauerwerk lediglich ausgeschäumt und verleistet sind. Dies ist jedoch eine mangelhafte Montage, die keineswegs fachgerecht
ist, und die auch zu bemängeln ist. Es gibt nur eine fachgerechte Montage. Und die lautet: "Nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik". Die EnEV (Energieeinsparverordnung) und die DIN 4108-7 übertreffen die Forderungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C und Allgemeinen technischen Vereinbarungen ( VOB/C) und allgemeinen technischen Vereinbarungen (ATV ) DIN 18355 - Tischlerarbeiten - in Punkt 3.5.3 bei Weitem. Während hier pauschal die äußere wind- und schlagregendichte Ausführung vom Fenstermonteur gefordert wird, verlangen die gesetzlichen Vorschriften der EnEV und die hier zitierte DIN 4108-7 zusätzlich die innere, luftdichte Ausführung der Fensteranschlussfuge nach dem Stand der Technik. Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4108 hat Gesetzescharakter und ist zwingend zu beachten. Dasselbe gilt für die EnEV. Da eine Ausschäumung allein keine winddichte Abdichtung darstellt ist hier eine zusätzliche, innere Dichtebene nötig um die geforderte Dichtheit zu erreichen. Genaugenommen trifft DIN 4108-7 die Aussage, dass Schäume als winddichte Absperrung nicht geeignet sind. Verlangt wird eine maximale Luftdichtheit zur Vermeidung unkontrollierter Lüftungsverluste. Zwar wird nicht angezweifelt, dass das bloße Ausschäumen der Fugen anfangs im Neuzustand einen winddichten Anschluss geben könne. Wissenschaftliche Untersuchungen haben aber ergeben, dass dieses Ausschäumen keine dauerhafte Abdichtung gewährleistet. Unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten der hier aufeinander treffenden Materialien führen offensichtlich zu nicht vernachlässigbaren Bewegungen in den Fugen, die auf Dauer nicht von Schäumen, sondern allein durch elastische Abdichtungen kompensiert werden können. Anschlussfugen zwischen Fenster und Baukörper sind daher sorgfältig zu planen und unter Verwendung geeigneter Materialien sachgerecht auszubilden. Nur relativ kurzer Zeit verging bis sich ein weiteres Problem herauskristallisierte: Schimmelbildung an den Laibungsflächen infolge durchfeuchteter Bauanschlussfugendämmung. Man erkannte, dass hier ebenfalls eine Dampfdichtheit der inneren Fuge zwingend notwendig ist, mit der witterungsseitigen Winddichtheit allein ist es nicht getan. Die Forderung nach einer luftdichten Schicht der inneren Anschlussfuge wurde laut.
Gemäß Energieeinsparverordnung ( EnEV) und nach DIN 4108 müssen die wärmeübertragenden Umfassungsflächen, sprich Fenster,
einschließlich der Fugen nach dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig ausgebildet werden. Die Wärmeschutzverordnung
schreibt also luftdichtes Bauen vor. Ein luftdichter Anschluss ist nur in Verbindung mit einem geeigneten Dichtsystem herzustellen. Um Tauwasserbildung im Anschlussbereich zu vermeiden, muss diese Abdichtung auf der warmen Seite erfolgen ( raumseitige Abdichtung). Der bauphysikalische Grundsatz "innen dichter als außen" in Bezug auf die Wasserdampfdiffusion ist sowohl im Bereich der Bauteile als auch im Bereich von Anschlussfugen zu beachten und umzusetzen.
Abdichtung im Allgemeinen
Materialien zur Abdichtung der 3 Montageebenen:
Selbstverständlich ist die fachgerechte Montage nach den Regeln der Technik umlaufend herzustellen. Das heißt: Auch im unteren Fensterbankanschlussbereich. Hierzu kann es unter Umständen erforderlich sein, dass im Altbau die vorhandene Innenfensterbank demontiert werden muss. Die Energieeinsparverordnung sieht im Falle einer Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Methode) eines Gebäudes einen günstigeren Ansatz für die Berechnung der Lüftungswärmeverluste vor. Daher ist zukünftig zunehmend mit Luftdichtheitsprüfungen am fertigen Gebäude zu rechnen. Anhand dieser Luftdichtheitsprüfungen wird also auch die Verarbeitungsgüte, u.a. auch des Fensteranschlusses überprüft. Undichtheiten und mangelhafte Verarbeitung können damit auch gezielt aufgespürt werden. Fehlen die bauseitigen Voraussetzungen für die fachgerechte Befestigung und Abdichtung der einzubauenden Bauteile zum Baukörper, was der Fall ist, wenn die Fuge lediglich ausgeschäumt und verleistet wird, sollte der Ausführende schriftlich Bedenken anmelden (VOB/B § 4.1.4). Die eingesetzten Materialien müssen für die Anschlussausbildung geeignet sein. VOB/B § 4.1.4 Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Ebenso besagt die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) § 4.2.1 "Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen." Wird ein Vertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geschlossen, so sind die anerkannten Regeln der Technik ebenso selbstverständlich einzuhalten!
Warum eine Montage nach anerkannten Regeln der Technik?
Es gibt keine Kältebrücken! Es gibt Wärmebrücken!
Werden in einem Altbau Fenster ausgetauscht, so sollte darauf geachtet werden, dass der Blendrahmen mindestens 2 cm nach außen über den Anschlag in der Laibung reicht.
Oft wird von einer "RAL-Montage" gesprochen.
Die Grundlage bilden die EnEV, DIN 4108, VOB/C und weitere Regelwerke.
Stand: Mai 2008 |