Wartung

Fensterelemente unterliegen einem gewissen Verschleiß und müssen von Zeit zu Zeit gewartet werden, um eine langjährige Funktion zu gewährleisten. Zur Wartung gehört u. a. das Reinigen, Kontrollieren, Pflegen und Gangbarhalten der Fenster. Zum Reinigen dürfen keine scharfen Putz- und Scheuermittel verwendet werden. Alle beweglichen Teile (z. B. Verschlusszapfen, Ecklager, Scheren) müssen einmal jährlich nachgeschmiert werden (säurefreies Fett, Motorenöl o. ä.). Bei Funktionsstörungen darf keine Gewalt zum Öffnen oder Schließen angewandt werden. In diesem Fall muss die Störung durch einen Fachbetrieb behoben werden.

Beschlagteile und Falzdichtungen dürfen beim Lackieren nicht überstrichen werden.

Fenster und Fenstertüren aus Holz, die mit fertiger Oberflächenbehandlung geliefert worden sind, sollen nach 2 - 3 Jahren auf Schäden an der Lackierung untersucht und gegebenenfalls nachbehandelt werden. Dies gilt besonders für die unteren waagerechten Flügel- und Rahmenhölzer. Für die Oberflächenbehandlung werden - von Sonderfällen abgesehen - wasserverdünnbare, lösemittelarme Markenlasuren und -lacke eingesetzt. Für Erhaltungsanstriche sollten ebenfalls solche Materialien verwendet werden.

Fenster und Fenstertüren aus Holz, die in grundierter Ausführung geliefert worden sind, müssen spätestens 3 Monate nach dem Einbau den bauseitigen Schlussanstrich erhalten.

Die Abdichtungen zum Mauerwerk und unter der Fensterbank sind ebenfalls regelmäßig zu prüfen und müssen bei Abrissen nachgedichtet werden. Gleiches gilt für die Glasanschlussfuge. Die Versiegelungen dürfen keinen Riss aufweisen. Entsprechende Reparaturen sollten durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden!